Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Ausbezahlte Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Das Bonifizierungskonsortium „Gmund-Salurn“ hat keine Verordnung bzw. Regelung über die Gewährung von Zuschüssen, Beiträgen, Beihilfen oder wirtschaftliche Vergünstigungen erlassen.

Sollte die Notwendigkeit hierfür bestehen, wird der Verwaltungsrat von Fall zu Fall eine entsprechende Beschlussfassung erlassen.

Erlassene Beschlüsse:

Beschluss-Delibera 62-2020

 Tabellarische Auflistung:

Tabellarische Auflistung


 

Erhaltene Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Die vom Bonifizierungskonsortium erhaltenen Beiträge von Seiten der Autonomen Provinz Bozen sind auf der Hmepage der Provinz (siehe untigem Link) einsehbar.

Als Begünstigter muss die Bezeichnung BONIFIZIERUNGSKONSORTIUM GMUND-SALURN eingegeben werden.

https://www.provinz.bz.it/de/transparente-verwaltung/veroeffentlichung-des-verzeichnisses-der-empfaenger.asp