Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
Ausbezahlte Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
Das Bonifizierungskonsortium „Gmund-Salurn“ hat keine Verordnung bzw. Regelung über die Gewährung von Zuschüssen, Beiträgen, Beihilfen oder wirtschaftliche Vergünstigungen erlassen.
Sollte die Notwendigkeit hierfür bestehen, wird der Verwaltungsrat von Fall zu Fall eine entsprechende Beschlussfassung erlassen.
Erlassene Beschlüsse:
Tabellarische Auflistung:
Erhaltene Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen
Die vom Bonifizierungskonsortium erhaltenen Beiträge von Seiten der Autonomen Provinz Bozen sind auf der Hmepage der Provinz (siehe untigem Link) einsehbar.
Als Begünstigter muss die Bezeichnung BONIFIZIERUNGSKONSORTIUM GMUND-SALURN eingegeben werden.