Verwaltung von Beregnungsanlagen
Im Sinne der Bestimmungen des L.G. 5/2009 kann das Bonifizierungskonsortium den Bau und die Verwaltung von Beregnungsanlagen im Einzugsgebiet übernehmen.
Die entsprechenden Spesen für diese Dienstleistung werden den betroffenen Grundeigentümern nach den Kriterien des Klassifizierungsplanes angelastet.