Instandhaltung der Entwässerungsgräben
Der primäre Tätigkeitsbereich des Bonifizierungskonsortiums „Gmund-Salurn“ ist die Bewirtschaftung und Instandhaltung des Grabennetzes im öffentlichen Interesse, welches den Oberflächengewässerabzug im Einzugsgebiet ermöglicht. Hierzu gehören die Pflege und Mahd der Böschungen, die Säuberung der Grabensohle sowie die Wiederherstellung von abgerutschten Böschungsabschnitten.
Damit verbunden ist auch der Betrieb und die Instandhaltung von Schleusen und Absperrvorrichtungen, durch welche der Wasserstand in manchen Gräben geregelt werden kann.
Beiliegend die Aufstellung jener Abzugsgräben, welche im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes 5/2009 und des „Allgemeinen Bonifizierungsplanes“ in Zuständigkeit des Bonifizierungskonsortiums „Gmund-Salurn“ sind.
Managementleitlinien für eine naturnahe Instandhaltung der Gräben:
Damit die Abzugsgräben neben ihrer hydraulischen Funktion auch als Lebensraum für Flora und Fauna eine wertvolle Rolle spielen können, wurden in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Landschaftsökologie sogenannte „Managementleitlinien“ erstellt, nach welchen die Mahd der Gräben – soweit aus hydraulischer Sicht vertretbar – abschnittsweise und so spät wie möglich durchgeführt wird.
Anbei die graphischen Planunterlagen, nach welchen sich die Mahd der Abzugsgräben in unserem Einzugsgebiet grundsätzlich ausrichten.
Auch bei der Instandsetzung von abgerutschten Grabenböschungen ist das Bonifizierungskonsortium stets bemüht, die Wiederherstellung mittels Verwendung von möglichst naturnahen Materialien wie Holz und Gestein durchzuführen.