Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 hat das Bonifizierungskonsortium die vorgeschriebenen Kanäle für die Entgegennahme und Verwaltung von Whistleblowing-Meldungen eingerichtet.
Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 24 vom 10. März 2023 hat das Bonifizierungskonsortium die vorgeschriebenen Kanäle für die Entgegennahme und Verwaltung von Whistleblowing-Meldungen eingerichtet.