Wasserentnahmen aus Bonifizierungsgräben
Jene Landwirte, welche das Wasser für die Beregnung ihrer Grundstücke aus Bonifizierungsgräben in Zuständigkeit des Bonifizierungskonsortiums entnehmen, werden aufgefordert, die Anlagen für die Entnahme des Wassers (Saugrohre, Pumpen, u.s.w.) nach Gebrauch aus dem Graben bzw. von der Böschung zu entfernen und den Bannstreifen von 3 m entlang des Grabens frei zu halten!