Aktenzugang

Mit dem gesetzesvertretenden Dekret vom 14. März 2013, Nr. 33 wurde der Bürgerzugang gemäß Artikel 5 eingeführt.

Der Bürgerzugang ist ein Recht, welches von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden kann. Die Anfrage kann jederzeit an den Verantwortlichen für die Transparenz unter folgende Adresse gestellt werden:

p.a. Eduard Franzelin
Bonifizierungskonsortium „Gmund-Salurn“
Bahnhofstraße 36
39044  NEUMARKT
Tel.  0471/812127
e-mail:  eduard.franzelin@bonif.org

Stellvertretung:
Ruatti Christine
Tel. 0471/812127
e-mail:  christine.ruatti@bonif.org

Register über den Aktenzugang