Betrieb und Instandhaltung von Wasserfassungsstellen
Das Bonifizierungskonsortium betreibt innerhalb des Einzugsgebietes 20 Wasserfassungsstellen, welche den Konsortialmitgliedern zum Befüllen der Sprühgeräte für die Pflanzenschutzbehandlungen dienen.
Die Spesen für den Betrieb und die Instandhaltung dieser Anlagen werden nur von den Eigentümern landwirtschaftlich genutzter Grundparzellen im Einzugsgebiet des Konsortiums getragen.
Der Delegiertenrat hat für die Benützung der Wasserfassungsstellen folgende Verordnung erlassen:
Verordnung über die Benützung der Wasserfassungsstellen