Transparente Verwaltung

Seite erstellt im Sinne der Bestimmungen des  GVD Nr.  33/2013!
Die Autonome Region Trentino-Südtirol hat mittels Regionalgesetz Nr. 10 vom 29.10.2014 für die der Region unterstehenden öffentlichen Körperschaften, eigene Bestimmungen über die zu veröffentlichenden Daten und Informationen erlassen, wobei für kleinere Körperschaften (wie z.B. die Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern) einige Vereinfachungen vorgesehen wurden. In Anwendung des Art. 48 des Landesgesetzes Nr. 5 vom 28.09.2009 (Landesgesetz über die Bonifizierung), kann auch das Bonifizierungskonsortium „Gmund-Salurn“ diese Vereinfachungen anwenden.

Allgemeine Bestimmungen

Organisation

Beraterinnen/Berater und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Personal

Auswahl des Personals

Performance

Abhängige Körperschaften

Tätigkeiten und Verfahren

Maßnahmen

Aufsicht über Unternehmen

Ausschreibungen und Verträge

Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen

Haushalt

Immobilien und Vermögensverwaltung

Kontrollen und Erhebungen über die Verwaltung

Erbrachte Dienstleistungen

Zahlungen der Verwaltung

Öffentliche Arbeiten

Planung und Raumordnung

Umweltinformationen

Außerordentliche Maßnahmen und Notmaßnahmen

Sonstige Inhalte