Auswahl des Personals
(im Sinne des Art. 19 des GvD 33/2013)
Kriterien und Modalitäten
Im Sinne des geltenden N.K.V. der Angestellten der Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien erfolgt die Auswahl des Personals mittels Diektanstellung oder Wettbewerb.
Die Anzahl und Sturktur des Personals des Bonifizierungskonsortiums „Gmund-Salurn“ wird vom aktuell geltenden Organigramm geregelt:
Die Kriterein für eine Anstellung werden für jedes einzelne Verfahren mittels eigenem Beschluss vom Verwaltungsrat festgelegt.
Anstellungsverfahren
ZurZeit sind keine Verfahren für eine Anstellung im Gange.