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Historisches

Nach dem Hochwasser im September 1882, einer der größten Überschwemmungskatastrophen, die Südtirol erlitten hat, wurde die gesamte Talsohle zwischen Bozen und San Michele vom Geschiebe der Etsch überflutet. Die Wassermassen blieben fünf Monate lang liegen, und erst im Februar 1883 konnten sie abgeleitet werden. Die überschwemmte Fläche zwischen Gmund (bei Auer) und Salurn bildet das heutige Einzugsgebiet des Bonifizierungskonsortiums „Gmund – Salurn“.

Die Etschregulierungsgenossenschaften, die nach dem Gesetz vom 23.04.1879 in Zusammenarbeit mit der Regierung die Maßnahmen zur Etschregulierung durchführten, wurden aufgelöst. Mit Gesetz vom 31.10.1893 verfügte Kaiser Franz Josef die Zwangseinsetzung der „Etschregulierungs-Erhaltungsgenossenschaft „Gmund – San Michele“, welche die Erhaltungsarbeiten in der mit Gesetz von 1879 bezeichneten Sektion „zwei“ der Etschregulierung übernahm. Mit Dekret vom 2. November setzte die K. u. K. Statthalterei von Bozen eine Kommission ein, welche die Übergabe der Etschregulierungsbauten an das neue Konsortium vornahm. Zum Präsidenten der Kommission wurde Distrikthauptmann Antonio Posselt-Csorich ernannt. Zum ersten Präsidenten der II Sektion wurde Alfons Ritter von Widmann Staffelfeld-Ulmburg ernannt.

Mit K.D. 13.02.1933 Nr. 215 wurde die Etschregulierung in Bonifizierungskonsortium „Gmund – San Michele“ umbenannt, die Kompetenzen auf die Kanäle eingeschränkt, und im Sinne von Art. 862 des Zivilgesetzbuches als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Auf Grund des Autonomiestatutes von Südtirol vom Jahre 1972 wurden mit Dekret des Präsidenten der Republik Nr. 279 vom 22.03.1974 die Kompetenzen des Konsortiums auf die Provinz Bozen beschränkt; mit Beschluss der Südtiroler Landesregierung vom 15.04.1985 Nr. 1558, wurde das Bonifizierungskonsortium „Gmund – San Michele“ aufgelöst und das Bonifizierungskonsortium „Gmund – Salurn“ mit Sitz in Neumarkt, als natürlicher Nachfolger, mit allen Rechtswirkungen des aufgelösten Konsortiums neu gegründet.