Unterland

Mitgliedschaft:

Mitglieder des Bonifizierungskonsortiums sind alle öffentlichen und privaten Eigentümer von landwirtschaftlichen und nicht landwirtschaftlichen Liegenschaften, welche sich im Einzugsgebiet des Konsortiums befinden. Die Mitgliedschaft kann nicht an den Pächter, Bewirtschafter oder Inhaber eines Nutzungsrechtes übertragen werden.

Die Mitgliedschaft im Konsortium ist verpflichtend. Beim Konsortium ist ein Parzellenverzeichnis eingerichtet, in welches für jede Liegenschaft der Eigentümer eingetragen wird. Die Eigenschaft als Mitglied wird mit der Eintragung des Eigentums der Liegenschaft im Parzellenverzeichnis des Konsortiums erworben.