Unterland

Verwaltung von Beregnungsanlagen

Im Sinne der Bestimmungen des L.G. 5/2009 kann das Bonifizierungskonsortium den Bau und die Verwaltung von Beregnungsanlagen im Einzugsgebiet übernehmen.

Die entsprechenden Spesen für diese Dienstleistung werden den betroffenen Grundeigentümern nach den Kriterien des Klassifizierungsplanes angelastet.

Verordnung über die konsortialen Beregnungsanlagen