Bestätigungen der Unabhängigen Bewertungsgremien
Da für die Bonifizierungskonsortien keine Unabhängigen Bewertungsgremien (OIV) vorgesehen sind, wurde die nachfolgende Bescheinigung laut Beschluss der ANAC Nr. 43 vom 20.01.2016 vom Verantwortlichen für Korruptionsprävention und Transparenz abgefasst.