Tarifverhandlungen
Das Bonifizierungskonsortium „Gmund-Salurn“ wendet für die eigenen Bediensteten den N.K.V. für die Angestellten der Bonifizierungs- und Bodenverbesserungskonsortien in geltender Fassung an.
Das Bonifizierungskonsortium beschäftigt zur Zeit keine Dirigenten, deshalb wird auch der hierfür vorgesehene K.V. nicht angewandt.