Kategorie-Archiv: Mitteilungen an die Konsortialmitglieder

Laimburg, Referat über das Konsortialwesen

Anlässlich der nationalen Woche der Bonifizierung hat der Präsident des Bonifizierungskonsortiums „Gmund-Salurn“ Paul Nicolodi in der Fachschule für Obst- Wein- und Gartenbau Laimburg ein Referat über das Konsortialwesen in Südtirol, mit Schwerpunkt Bonifizierungskonsortien, gehalten.

Die Grundsteine für die heutigen Bonifizierungskonsortien im Etschtal wurden, nach unzähligen Überschwemmungen, vor bereits 130 Jahren gelegt.

Damals ging es vor allem um die Schaffung und Sicherung von landwirtschaftlichen Flächen. Heute kümmern sich die Konsortien unter anderem um die Pflege des Territoriums, um Zivil- und Umweltschutz und um Beregnung.

Die Schüler von heute sind die Landwirte, Betriebsleiter und Verwalter von morgen. Nicolodi ist deshalb überzeugt, dass es wichtig ist, schon während der Schulzeit Einblick in die Tätigkeiten der Konsortien zu geben, um deren Wichtigkeit besser zu verstehen.

Themen des Referates waren ein geschichtlicher Rückblick, die gesetzlichen Bestimmungen, die Aufgaben, Finanzierung und Tätigkeiten der Konsortien und die Abstandsregelungen zu den Gewässern.

Den Schülern der zweiten Klassen der Fachrichtung Obst- und Weinbau wurde anschließend auch die Möglichkeit geboten, das Bonifizierungskonsortium „Gmund-Salurn“ zu besuchen.

Kürzlich konnten die Schüler dann, begleitet von den technisch praktischen Lehrern, das vom Bonifizierungskonsortium betriebene größte Schöpfwerk des Landes in Salurn, den Bauhof und den Maschinenpark besichtigen. Der Direktor und die Mitarbeiter haben dabei den Schülern die verschiedenen Anlagen, Maschinen und Spezialgeräte gezeigt, welche in der Zwischenzeit für den heutigen Betrieb des Entwässerungssystems der Talsohle unerlässlich geworden sind.

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Zum Foto: Bauhof im Hintergrund, Präsident Paul Nicolodi 5 v.l., Arbeiter Ruggiero Facchini und Arnold Tiecher, 3. und 4. v.l.

Wasserentnahmen aus Bonifizierungsgräben

Jene Landwirte, welche das Wasser für die Beregnung ihrer Grundstücke aus Bonifizierungsgräben in Zuständigkeit des Bonifizierungskonsortiums entnehmen, werden aufgefordert, die Anlagen für die Entnahme des Wassers (Saugrohre, Pumpen, u.s.w.) nach Gebrauch aus dem Graben bzw. von der Böschung zu entfernen und den Bannstreifen von 3 m entlang des Grabens frei zu halten!